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   OLG Hamm, 28.01.1980 - 15 W 206/79   

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OLG Hamm, 28.01.1980 - 15 W 206/79 (https://dejure.org/1980,11122)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.01.1980 - 15 W 206/79 (https://dejure.org/1980,11122)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Januar 1980 - 15 W 206/79 (https://dejure.org/1980,11122)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1980, 722
  • DNotZ 1980, 772
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 25.05.1979 - III R 41/78

    Ganzjährig bewohnbare Wochenendhäuser sind als Einfamilienhäuser zu bewerten

    Auszug aus OLG Hamm, 28.01.1980 - 15 W 206/79
    Im Hinblick auf die erforderliche mindestens einjährige Nutzungsdauer zü überwiegenden Wohnzwecken ist dabei grunderwerbsteuerlich dieselbe Forderung aufzustellen, die auch bewertungsrechtlich erhoben wird (vgl. BFH-Urteil vom 25. Mai 1979, BFHE 128, 259 , BStBl 11 1979, 543), nämlich daß die Räume zur Führung eines selbständigen Haushalts zu jeder Jahreszeit, insbesondere auch während des Winters, geeignet sein müssen.

    b) Ebensowenig wie bewertungsrechtlich die Belegenheit des Grundstücks in einem im Bebauungsplan ausgewiesenen Wochenendhausgebiet der Artfeststellung als Einfamilienhaus entgegensteht (vgl. BFHE 128, 259 und 263, BStBI II 1979, 543), steht dieser Umstand der Annahme entgegen, daß ein derart belegenes Grundstück mit aufstehendem Gebäude als Einfamilienhaus i.S. von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrEStEigWoG anzusprechen ist.

  • BVerwG, 27.03.1974 - VIII C 21.73

    Bauaufsichtliche Nutzungsbeschränkungen als Grenzen wohnungsbaurechtlicher

    Auszug aus OLG Hamm, 28.01.1980 - 15 W 206/79
    MittBayNot 1981 Heft 2 Im Hinblick auf die rechtliche Unzulässigkeit dauernden Bewohnens hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung Wochenendhäusern die Anerkennung als steuerbegünstigte Wohnungen i.S. von § 82 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (II. WoBauG) versagt (Urteile vom 14. November 1968 VIII C 65/65, BVerwGE 31, 50 , Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Zweites Wohnungsbaugesetz, § 82, Rechtsspruch 4, und vom 27. März 1974, BVerwGE 45, 120 , StRK, Zweites Wohnungsbaugesetz, § 82, Rechtsspruch 8).
  • BVerwG, 14.11.1968 - VIII C 65.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamm, 28.01.1980 - 15 W 206/79
    MittBayNot 1981 Heft 2 Im Hinblick auf die rechtliche Unzulässigkeit dauernden Bewohnens hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung Wochenendhäusern die Anerkennung als steuerbegünstigte Wohnungen i.S. von § 82 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (II. WoBauG) versagt (Urteile vom 14. November 1968 VIII C 65/65, BVerwGE 31, 50 , Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Zweites Wohnungsbaugesetz, § 82, Rechtsspruch 4, und vom 27. März 1974, BVerwGE 45, 120 , StRK, Zweites Wohnungsbaugesetz, § 82, Rechtsspruch 8).
  • BFH, 24.11.1978 - III R 81/76

    Zum Begriff der Wohnung i. S. des Bewertungsrechts

    Auszug aus OLG Hamm, 28.01.1980 - 15 W 206/79
    Die Räume müssen insgesamt eine gewisse Mindestfläche aufweisen; die erforderlichen Nebenräume wie Küche oder Raum mit Kochgelegenheit und Toilette müssen vorhanden sein (vgl. BFH-Urteil vom 24. November 1978, BFHE 126, 565 , BStBl 11 1979, 255).
  • BVerwG, 27.04.1977 - 8 C 43.76

    Anerkennung einer als Ferienwohnung baurechtlich genehmigten und als Zweitwohnung

    Auszug aus OLG Hamm, 28.01.1980 - 15 W 206/79
    Denn die Zweckrichtung in § 1 Abs. 2 Satz 1 II. WoBauG - die Linderung der Wohnungsnot - setzte voraus, daß die Wohnung rechtlich und tatsächlich zur Dauernutzung geeignet sei (BVerwG-Urteile vom 3. Dezember 1975 VIII C 20/75, BVerwGE 50, 29 , StRK, Zweites Wohnungsbaugesetz, § 82, Rechtsspruch 13, und vom 27. April 1977 VIII C 43/76, StRK, Zweites Wohnungsbaugesetz, § 82, Rechtsspruch 18).
  • BVerwG, 03.12.1975 - 8 C 20.75

    Periodisch vermietetes Ferienhaus - Steuerbegünstigte Wohnung - Zweithaus -

    Auszug aus OLG Hamm, 28.01.1980 - 15 W 206/79
    Denn die Zweckrichtung in § 1 Abs. 2 Satz 1 II. WoBauG - die Linderung der Wohnungsnot - setzte voraus, daß die Wohnung rechtlich und tatsächlich zur Dauernutzung geeignet sei (BVerwG-Urteile vom 3. Dezember 1975 VIII C 20/75, BVerwGE 50, 29 , StRK, Zweites Wohnungsbaugesetz, § 82, Rechtsspruch 13, und vom 27. April 1977 VIII C 43/76, StRK, Zweites Wohnungsbaugesetz, § 82, Rechtsspruch 18).
  • BFH, 29.10.1980 - II R 5/79

    Steuerbefreiung nach dem GrEStEigWoG trotz Belegenheit des Grundstücks in einem

    Auszug aus OLG Hamm, 28.01.1980 - 15 W 206/79
    BFH, Urteil vom 29.10.1980 -.II R 5/79 - BStBl. 8111 41 Aus dem Tatbestand: Der Kläger erwarb mit notariell beurkundetem Kaufvertrag vom 18. Juli 1977 ein als Einfamilienhaus bewertetes Grundstück mit aufstehendem Gebäude um 120000 DM.
  • BFH, 18.07.1978 - VIII R 94/77

    Ferienwohnung - Wochenendhaus - Dauernutzung - Steuerbegünstigung

    Auszug aus OLG Hamm, 28.01.1980 - 15 W 206/79
    Auch die Urteile des VIII. Senats des BFH vom 25. April 1972 ( BFHE 106, 53 , BStBl 11 1972, 670; ergangen zu § 54 EStG 1965) und-vom 18. Juli 1978 ( BFHE 125, 454 , BStBl 11 1978, 593), wonach es bei Anwendung von § 7b EStG stets erforderlich ist, daß die Wohnung rechtlich und tatsächlich zur Dauernutzung geeignet ist, können zur Auslegung der Begriffe des Gesetzes zur Grunderwerbsteuerbefreiung beim Erwerb von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen nicht herangezogen werden.
  • BFH, 08.11.1977 - VIII R 110/76

    Eigentumswohnung - Nachträgliche Teilung eines Mietwohngrundstücks - Erhöhte

    Auszug aus OLG Hamm, 28.01.1980 - 15 W 206/79
    Zweck der Steuervergünstigung des § 7b EStG war ursprünglich lediglich die Förderung des Wohnungsbaues (vgl. BFH-Urteil vom B. November 1977 BFHE 123, 560 , BStBl 11 1978, 82); die Zielsetzung entsprach insoweit der des'§ 1 Abs. 2 Satz 1 II. WoBauG.
  • BFH, 25.04.1972 - VIII R 59/69

    Eigentümer eines Ferienhauses - Ausgewiesenes Wochenendhausgebiet - Wohnraum -

    Auszug aus OLG Hamm, 28.01.1980 - 15 W 206/79
    Auch die Urteile des VIII. Senats des BFH vom 25. April 1972 ( BFHE 106, 53 , BStBl 11 1972, 670; ergangen zu § 54 EStG 1965) und-vom 18. Juli 1978 ( BFHE 125, 454 , BStBl 11 1978, 593), wonach es bei Anwendung von § 7b EStG stets erforderlich ist, daß die Wohnung rechtlich und tatsächlich zur Dauernutzung geeignet ist, können zur Auslegung der Begriffe des Gesetzes zur Grunderwerbsteuerbefreiung beim Erwerb von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen nicht herangezogen werden.
  • BayObLG, 26.10.1979 - BReg. 2 Z 51/79
  • BayObLG, 26.05.1982 - BReg. 2 Z 26/82

    Zur Kostenbewertung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

    20. KostG §§ 30 Abs. 1, 38 Abs. 2 Nr. 1,39,40,41; WEG § 12 (Geschäftswert für die Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum) Der Geschäftswert für die Beurkundung der Zustimmung eines Wohnungseigentümers oder des Verwalters zur Veräußerung des Wohnungseigentums gemäß § 12 WEG richtet sich nach dem Wert des Rechtsverhältnisses, dem zugestimmt wird, also nach dem Wert für die Veräußerung des Wohnungseigentums (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung in JurBüro 1980, 749 = DNotZ 1980, 772 )1 .

    Mit der vorstehend wiedergegebenen Begründung hat der Senat diese Auffassung wegen vergleichbarer Interessenlage auch auf den Fall der gemäß § 12 Abs. 1 WEG als Inhalt des Sondereigentums vereinbarten Zustimmung anderer Wohnungseigentümer oder eines Dritten zur Veräußerung des Wohnungseigentums erstreckt, so daß der Geschäftswert für die Beurkundung einer solchen Zustimmung ebenfalls nach § 30 Abs. 1 KostG zu bestimmen sei (Beschluß vom 28. Januar 1980 - 15 W 206179 - = JurBüro 1980, 749 = DNotZ 1980, 772 ; insoweit ebenfalls zustimmend: Rohsl Wedewer, Anm. II a 9 b zu § 30 KostG).

  • OLG Hamm, 30.08.1982 - 15 W 224/82

    Geschäftswert für die Zustimmung zur Veräußerung vonWohnungseigentum

    Mit der vorstehend wiedergegebenen Begründung hat der Senat diese Auffassung wegen vergleichbarer Interessenlage auch auf den Fall der gemäß § 12 Abs. 1 WEG als Inhalt des Sondereigentums vereinbarten Zustimmung anderer Wohnungseigentümer oder eines Dritten zur Veräußerung des Wohnungseigentums erstreckt, so daß der Geschäftswert für die Beurkundung einer solchen Zustimmung ebenfalls nach § 30 Abs. 1 KostG zu bestimmen sei (Beschluß vom 28. Januar 1980 - 15 W 206179 - = JurBüro 1980, 749 = DNotZ 1980, 772 ; insoweit ebenfalls zustimmend: Rohsl Wedewer, Anm. II a 9 b zu § 30 KostG).
  • BayObLG, 10.06.1981 - BReg. 2 Z 32/81

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Teilungserklärung; Zustimmung; Verwalter;

    cc) In Fortführung seiner oben erwähnten Rechtsprechung zum Geschäftswert für die Beurkundung der Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers nach § 5 ErbbauVO hat das Oberlandesgericht Hamm ferner entschieden, daß auch der Geschäftswert für die Beurkundung der Zustimmung des Verwalters gemäß § 12 WEG nach § 30 Abs. 1 KostO zu bemessen sei (DNotZ 1980, 772 = JurBüro 1980, 749 mit abl. Anm. Mümmler = MittBayNot 1981, 92 mit abl. Redaktionsanmerkung; dem OLG Hamm zustimmend: Rohs/Wedewer § 30 Anm. II a Nr. 9 b - S. 368a f. - a.A. Prüfungsabteilung der Notarkasse MittBayNot 1976, 8/10 Nr. 6).
  • OLG Frankfurt, 10.09.1982 - 20 W 567/82

    Errichtung einer Einmann-GmbH

    1; 38 Abs. 2 Nr. 1; 39; 40; 41 WEG § 12 Der Geschäftswert Kir die Beurkundung der Zustimmung eines Wohnungseigentümers oder des Verwalters zur Veräußerung des Wohnungseigentums gemäß § 12 WEG richtet sich nach dem Wert des Rechtsverhältnisses, dem zugestimmt wird, also nach dem Wert für die Veräußerung des Wohnungseigentums (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung in JurBüro 1980, 749 = DNotZ 1980, 772 ).
  • LG Berlin, 09.06.1982 - 98 T 17/82

    Kapitalerhöhung bei der GmbH durch Anteilserhöhung

    1; 38 Abs. 2 Nr. 1; 39; 40; 41 WEG § 12 Der Geschäftswert Kir die Beurkundung der Zustimmung eines Wohnungseigentümers oder des Verwalters zur Veräußerung des Wohnungseigentums gemäß § 12 WEG richtet sich nach dem Wert des Rechtsverhältnisses, dem zugestimmt wird, also nach dem Wert für die Veräußerung des Wohnungseigentums (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung in JurBüro 1980, 749 = DNotZ 1980, 772 ).
  • BayObLG, 01.03.1982 - BReg. 3 Z 9/80

    Zur Kostenbewertung von Bauherrenmodellen

    Mit der Entscheidung des OLG Hamm vom 28. Januar 1980 (15 W 206/79 [= DNotZ 1980, 722 = MittBayNot 1981, 92 , nur Leitsatz mit MittBayNot 1982 Heft 2.
  • OLG Düsseldorf, 19.02.1981 - 10 W 140/80

    Geschäfstwert der Zustimmungserklärung des Verwalters zu der Veräußerung einer

    Mit der Entscheidung des OLG Hamm vom 28. Januar 1980 (15 W 206/79 [= DNotZ 1980, 722 = MittBayNot 1981, 92 , nur Leitsatz mit 94 MittBayNot 1982 Heft 2.
  • OLG Düsseldorf, 11.12.1980 - 10 W 96/80

    Hinzurechnung des Wertes eines Vorkaufsrechtes

    Zu Recht hat der Notar die Viertel-Gebührnach § 45 KostO für die Beglaubigung der Unterschrift des Verwalters der Wohnungseigentümergemeinschaft unter die gemäß § 12 WEG erforderliche Zustimmungserklärung zu der Veräußerung der Eigentumswohnung nach dem Wertdieses Veräußerungsgeschäftes von 220.000,- DM berechnet und nicht nach einem gemäß § 30 KostO zu bestimmenden Wert entsprechend dem niedriger zu bewertenden Interesse der Wohnungseigentümer an der Zustimmung.Mit der Entscheidung des OLG Hamm vom 28.1.1980 (15 W 206/79 - DNotZ 1980, 772 ) ist der Senat zwar der Ansicht daß der Geschäftswert für die Beurkundung der Zustimmung zu einer Wohnungseigentumsveräußerung gemäß § 12 WEG nach den gleichen Gesichtspunkten zu bestimmen ist wie der Geschäftswert für die Beurkundung der Zustimmung des Grundstückseigentümers zu einer Erbbaurechtsveräußerung gemäß § 5 ErbbauVO ; denn die Zustimmung, für deren Beurkundung nach allgemeiner Ansicht gemäß § 38 Abs. 2 Ziff. 1KostO die Hälfte der vollen Gebühr zu erheben ist, hat in beiden Fällen dieselbe Bedeutung.
  • LG Aschaffenburg, 14.07.1980 - T 75/80

    Zum Wert eines Nießbrauchs

    OLG Hamm, Beschluß vom 28.1.1980 - 15 W 206/79 - Anm. der Schriftleitung: Die Entscheidungsgründe sind in DNotZ 1980, 772 abgedruckt.
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